Impfstatus

Wann gelte ich als vollständig geimpft?

Bis zum 30. September:

  • zwei Impfungen oder
  • eine Impfung, wenn
    • vor der Impfung eine mit Antikörpertest oder mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
    • nach der Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind

Ab dem 1. Oktober:

  • drei Impfungen (Abstand von mindestens drei Monaten zwischen zweiter und dritter Impfung) oder
  • zwei Impfungen, wenn
    • vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte 
    • vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte
    • nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind

Wer rechtlich als "vollständig geimpft" bzw. "genesen" gilt, wird mit Wirkung vom 19.03.2022 unmittelbar in § 22a Infektionsschutzgesetz geregelt.