Ist der Impfstoff ausreichend erforscht? |
Die Entwicklung von Impfstoffen und deren Zulassung erfolgt nach höchsten wissenschaftlichen Standards: Vor der Zulassung muss ein Impfstoffkandidat alle Phasen der Arzneimittelentwicklung erfolgreich durchlaufen. Dies beginnt mit der Isolierung und Charakterisierung des Krankheitserregers und der Identifikation geeigneter Antigene. Denn Antigene sind die Bestandteile des Erregers, die einen Immunschutz hervorrufen sollen. Danach folgt die Entwicklung des Impfstoffkandidaten, die präklinischen Untersuchungen sowie die klinischen Prüfungen der Phase 1 (Immunogenität), Phase 2 (Verträglichkeit, Dosierung) und Phase 3 (statistisch signifikante Daten zu Unbedenklichkeit und Wirksamkeit). Damit ein Impfstoff eine Zulassung erhalten kann, muss seine Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit belegt werden. Zudem muss sein Nutzen gegenüber den Risiken deutlich überwiegen. Auch COVID-19-Impfstoffe werden nach diesem Prinzip entwickelt und zugelassen. In Europa werden die COVID-19-Impfstoffe im zentralisierten Zulassungsverfahren bewertet, welches die Europäische Arzneimittelagentur EMA (European Medicines Agency) koordiniert. Der zuständige Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) bei der EMA, gibt im Falle einer positiven Bewertung eine Stellungnahme mit Zulassungsempfehlung an die Europäische Kommission ab. Die Europäische Kommission entscheidet über die Zulassung eines Impfstoffprodukts in Europa und damit auch in Deutschland. Nach einer Zulassung kann der Impfstoff in den EU-Mitgliedstaaten inklusive der EWR-Staaten vermarktet und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Die Corona-Pandemie stellt die moderne Welt vor noch nie dagewesene Herausforderungen – wirtschaftlich, sozial und gesundheitlich. Die wirksamste Möglichkeit, die Pandemie einzudämmen und sich selbst vor COVID-19 zu schützen, sind Impfstoffe. Diese Erkenntnis hat alle an der Impfstoffentwicklung beteiligten Expertinnen und Experten bewogen, die Zusammenarbeit enger und die Prozesse effizienter zu gestalten, ohne Abstriche bei der Sorgfalt zu machen. Dies hat auch zu deutlichen Optimierungen der Verfahrensabläufe und einem Zeitgewinn bei der Entwicklung geführt. Quelle:https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus |
Wer kann sich impfen lassen? |
Derzeit sind Impfstoffe gegen das Coronavirus ab einem Alter von 5 Jahren zugelassen. Impfen lassen können sich:
Quelle:https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung |
Wer sollte nicht geimpft werden? |
Kinder bis einschließlich 4 Jahre sollen nicht geimpft werden. Für Sie ist der Impfstoff aktuell noch nicht zugelassen. Zudem ist eine Impfung bei Schwangeren im ersten Trimenon (erste drei Monate der Schwangerschaft) nicht empfohlen. Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5 °C leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden. |
Kann man zwischen Impfstoffen wählen? |
Derzeit besteht die Möglichkeit, frei nach Wunsch zwischen den Impfstoffen von Moderna, BioNTech, Novavax und Valneva wählen zu können. |
Wie bekomme ich einen Termin im Impfzentrum? |
Sie können sich derzeit auch ohne einen Impftermin im Impfzentrum impfen lassen. Eine Anmeldung für eine Impfterminvergabe ist auf der Seite der Impfzentren Bayern möglich: www.impfzentren.bayern Sollten Sie keinen Internetzugang oder spontan vorbeikommen, können wir sie auch direkt vor Ort im Impfzentrum registrieren. |
Wer führt die Impfungen durch? | Die Impfungen werden von qualifizierte Ärzt:innen sowie von geschultem medizinischen Fachpersonal durchgeführt. |
Muss ich mich vor der Impfung testen lassen? |
Nein, das ist nicht nötig. Quelle:https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/fragen-und-antworten.html#faq4587 |
Sollte / kann ich mich impfen lassen, wenn ich schon an Covid-19 erkrankt war? |
Die STIKO empfiehlt für Personen, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten, die Verabreichung einer Impfdosis. Es gelten folgende Empfehlungen: 1. Personen mit gescherter symtomatischer SARS-CoV-2-Infektion empfiehlt die STIKO eine Impfstoffdosis in der Regel 6 Monate nach der Infektion. In Anbetracht der zunehmenden besseren Impfstoffverfügbarkeit und der Unbedenklichkeit einer Impfung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion ist die Gabe einer Impfstoffdosis jedoch bereits ab 4 Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome möglich. 2. Bei Personen mit gesicherter asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion kann die empfohlene einmalige Impfung bereits ab 4 Wochen nach der Labordiagnose erfolgen. 3.Personen, die bereits einmal gegen COVID-19 geimpft wurden und bei denen nach dieser Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion durch direkten Erregernachweis gesichert wurde, sollen die 2. Impfung in der Regel 6 Monate nach Ende der COID-19-Symptome bzw. der Diagnose erhalten. Die Gabe einer Impfstoffdosis ist auch hier bereits ab 4 Wochen nach dem Ende der Symptome möglich. |
Bekomme ich eine 1. Auffrischungsimpfung vor 3 Monate? |
Sie bekommen eine Auffrischungsimpfung immer erst ab Vollendung der 3 Monate. |