Für die Bewältigung der Corona- Pandemie war eine Impfung großer Teile der Bevölkerung gegen COVID- 19 von zentraler Bedeutung. Durch Beschluss der Staatsregierung wurde die Organisation und Durchführung der Impfungen dezentral auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.
Falls Sie einen Nachweis über Ihre Impfungen benötigen (z. B. bei Verlust des Impfausweises), beachten Sie bitte die nachstehenden Angaben:
In der Zeit vom 02.01.2023 – 28.02.2023 ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) – Impfarchiv – vorübergehend direkt für Ihr Anliegen zuständig. Schicken Sie bitte Ihr unterschriebenes Anliegen mit vollständigen Angaben (kompletter Vor- und Nachname, Ihre aktuelle gültige Meldeadresse, Ihr Geburtsdatum, Anschrift zum Zeitpunkt der Impfung, idealerweise: Impfdatum und Impfzentrum) an:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Impfarchiv, Schweinauer Hauptstr. 80, 90441 Nürnberg oder per E-Mail an impfarchiv-auskunft@lgl.bayern.de
Sollten Ihre Daten im digitalen Impfarchiv hinterlegt sein, so wird Ihnen ein schriftlicher Impfnachweis postalisch ausschließlich an Ihre aktuelle Meldeadresse übersandt. Das Impfarchiv kann nur Auskünfte zu COVID19-Impfungen der Bayerischen Impfzentren erteilen. Impfungen bei Haus- und Betriebsärzten sowie sonstigen niedergelassenen Ärzten und Kliniken sind nicht im Impfarchiv gespeichert.
Ab dem 01.03.2023 ist die örtliche Gesundheitsbehörde am Landratsamt Mühldorf a. Inn für Ihr Anliegen zuständig. Bitte wenden Sie sich ab diesem Zeitpunkt mit Anfragen an die Kolleginnen und Kollegen.